Unsere AGB



Untenstehend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. laden Sie sich diese als PDF-File herunter.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Firma: Steurer "CC" GmbH
Kaudersstrasse 61
1220 Wien

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für alle schriftlichen, telefonischen oder per E-Mail getätigten Bestellungen unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Auslegung der AGBs dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszu- räumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

1. Kostenvoranschlag

1.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit über- nommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeindliche Kostenüber- schreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden.

1.2 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

1.3 Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

1.4 Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

2. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

2.1 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

2.2 Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Wird gegen unsere Rechnung binnen 5 Werktagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

2.3 Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

4. Mahn- und Inkassospesen

4.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Einschaltung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

4.2 Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, jedenfalls einen Pauschalbetrag von 40 Euro lt. § 458 UGB für Betreibungskosten zu bezahlen. Für den Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag überschreiten, kann die steurer „CC“ GmbH, wie bereits bisher, die Mehrkosten lt §1333 Abs. 2 ABGB in Rechnung stellen.

4.3 Bei Verzögerungen der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Soweit der Schuldner für die Verzögerung aber nicht verantwortlich ist, hat er nur die in § 1000 Abs. 1 ABGB bestimmten Zinsen zu entrichten.

4.4 Geldüberweisungen müssen so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bei Fälligkeit bereits am Konto der steurer „CC“ GmbH gutgeschrieben sind.

5 .Transport - Gefahrtragung

5.1. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.

5.2 Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

5.3 Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 12,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen.

 6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegen wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

 7. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

7.1 Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 12,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstraffe von 5 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.

8. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertige und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

 9. Gewährleistung - Garantie

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergangszeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Anlieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Anlieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängel, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 24 Monate, für unbewegliche Sachen 36 Monate ab Lieferung/Leistung.

10. Schadenersatz

Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass ein ihm entstandener Schaden durch ein Verschulden des Auftragnehmer entstanden ist. Die Haftung des Auftragsnehmers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

11. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtige weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

12. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13. Abtretungsverbot

Forderungen eines Verbrauchers gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

14. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

15. Rechtswahl

Es gilt österreichisches, materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

16. Gerichtsstandsvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartner zu klagen.

17. Schiedsgerichtsvereinbarung

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

a) die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3;
b) es ist österreichisches materielles Recht;
c) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.

18. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine der Klauseln der vorliegenden Geschäftsbedingungen durch eine Änderung nichtig wäre, berührt dieses nicht die Wirksamkeit und die Verpflichtung zur Einhaltung der rechtlichen Punkte der vorliegenden Geschäftsbedingung.

19. Sonstiges

Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt vorbehalten. Keine Haftung für Druckfehler.

Stand: Oktober 2022